Trinkwassernovelle: Konsequenzen für den Verwalter
Die Trinkwasserverordnung hat sich zum 26.11.2010 geändert. Die Verordnung wurde im November 2012 nochmals geändert. Für Sie als Eigentümer und Vermieter, aber auch für uns als Verwalter hat die Änderung weitreichende Konsequenzen.
- Wir stehen klar in der Verantwortung Prüfungen und Wartungen durchzuführen. Es besteht die Pflicht für die Durchführung von Inspektionen, Wartungen, Untersuchungen an der Wasserversorgungsanlage.
- Die Ergebnisse von Wasseruntersuchungen müssen den Bewohnern zur Information gebracht werden.
- Die Vermieter stehen klar in der Pflicht gegenüber ihren Mietern.
Für einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung sieht der §24 bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor oder Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
Wie ist der Stand der Dinge? Was ist noch zu tun?
- Wir haben für alle Anwesen bereits Wartungsverträge für die regelmäßige Inspektion und Reinigung der Trinkwassererwärmer abgeschlossen und einen Wartungszyklus aufgestellt.
- Die regelmäßigen mikrobiologischen Untersuchungen sind ebenfalls bereits eingeplant und werden bereits durchgeführt. Die Ergebnisse sind im geschlossenen Bereich des Anwesens und im Schaukasten des Anwesens dann veröffentlicht. Somit ist auch der Informationspflicht für die Mieter komplett nachgekommen.
- Unsere Installationsfirmen sind aufgrund der DVGW Zugehörigkeit bereits informiert und haben von uns Informationen bekommen, dass im Rahmen der normalen Wartungstätigkeiten die Arbeiten zum Erhalt des Standards nach Trinkwasserverordnung mit aufgenommen werden.
- Wenn sich Belastungen finden sind je nach Konzentration der Legionellen unterschiedliche Maßnahmen erforderlich
Was müssen Sie als Vermieter - Selbstnutzer beachten?
- Verwenden Sie bei Reparaturen nur DVGW geprüfte Bauteile
- Lassen Sie Reparaturen nur von einem eingetragenen Fachbetrieb durchführen. Dieser kann z.B. beurteilen, ob ggf. im Rahmen einer Sanierung Leitungen zurückgebaut werden müssen.
- Veränderungen, besondere Vorkommnisse bei der Wassernutzung sind an die Verwaltung sofort zu melden.